Datenschutzverordnung                                                                                             des ADAC-Ortsclubs "Deutsches Weintor" e. V. in Schweigen-Rechtenbach


Präambel

 

Der Verein „ADAC OC Deutsches Weintor e.V.“ verarbeitet in vielfacher

Weise automatisierte personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der

Vereinsverwaltung, der Organisation von Veranstaltungen und Festlichkeiten,

sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Daten-

schutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,

Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit

personenbezogenen Daten innerhalb des Vereines zu gewährleisten, gibt

sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§1 Allgemeines

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern,

Teilnehmern an Veranstaltungen und Festlichkeiten sowohl automatisiert

In EDV Anlagen als auch nicht automatisiert z.B. in Form von ausgedruckten

Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet genutzt. In allen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutz-

gesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die

personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

 

  1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von

Personen.  Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

  1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhälnisses verarbeitet der Verein

insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:

Name, Vorname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),

Geburtsdatum, Datum des Vereinseintritts, Bankverbindung, ggf.

die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefon-

Nummer und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts-

und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

 

  1. Im Rahmen der Nutzung des Angebotes der Teilnahme an

Veranstaltungen und Festlichkeiten werden ggf. personen-

bezogene Daten der Mitglieder und Teilnehmer erfasst und

verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nicht.

 

§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

 

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten

werden personenbezogene Daten in Internetauftritten

veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

  1. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein

zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer und Helfer an

Veranstaltungen, Festlichkeiten und Versammlungen.

  1. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb

öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt

ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten

Personen.

  1. Auf der Internetseite des Vereines werden die Daten der Mitglieder

des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes mit Name, Vorname,

Funktion, im Einzelfall auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Veröffentlicht.

 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem/r Geschäftsführer/in

zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas

Abweichendes regelt.

 

Der/die Geschäftsführer/in stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungs-

tätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten

nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er/Sie ist für die Beantwortung von

Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen

 

  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen

Organisatoren und Verantwortlichen im Verein, sowie ggf. dem

ADAC Pfalz e.V. insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige

            Aufgabenstellung erfordert. Beim Umgang der dabei verwendeten

personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit

zu beachten.

  1. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereins-

Mitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der

betroffenen Personen vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten,

in die sich die Teilnehmer von Versammlungen, Veranstaltungen

oder Festlichkeiten z.B. zum Nachweis der Anwesenheit eintragen,

gilt nicht als eine solche Herausgabe.

  1. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zu
  2. Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt

(z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des

Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie

der Mitgliederliste mit Name, Vorname und Anschrift als Ausdruck oder

Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren

Iniziiert, hat vorher eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass

Diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

§6 Kommunikation per E-Mail

 

  1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereins-

eigenen E-Mail Account ein( info@oc-deutschesweintor.de ), der im

Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

  1. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in

einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder

 deren private E-Mail-Account verwendet werden, sind die E-Mail

Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

 

Alle Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten (z.B. Mitglieder des Vorstandes), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

(Verpflichtungserklärung)

 

§8 Datenschutzbeauftragter

 

Da im Verein in der Regel nicht mindestens 10 Personen ständig mit der

automatisierten Verarbeitung  personenbezogener Daten beschäftigt sind,

hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (§38 BDSG-neu)

 

§9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

 

  1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein.

Die Eirichtung und Unterhaltung von Auftritten obliegt dem Vorstand

und erweitertem Vorstand.

Änderungen dürfen  ausschließlich durch den/die Betreuer der

Web-Seite und den Administratoren vorgenommen werden.

  1. Der Betreuer der Web-Seite und der Administrator sind für die Einhaltung

der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-

Auftritten verantwortlich.

  1. Mitglieder bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte

(z.B. Homepage, WhatsApp-Gruppen, Facebook, Twitter) der

ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.

Für den Betrieb eines Internetauftritts liefern u. a. Organisatoren von

Vereinsaktivitäten Beiträge an die Betreuer der Web-Seiten.

Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung

von Weisungen kann der Vorstand nach §26 BGB die Genehmigung

für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen.Die Entscheidung des

Vorstandes ist nach § 26 BGB unanfechtbar.

 

§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und dieser Ordnung

 

  1. Alle Mitglieder des Vereines dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen

Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung,

-nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

  1. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und  

insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß

           den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind

            geahndet werden.

 

§11 Inkrafttreten

 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereines

im August 2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage

des Vereines in Kraft.

 

 

 

 

 

 

Stand 2018