Präambel
Der Verein „ADAC OC Deutsches Weintor e.V.“ verarbeitet in vielfacher
Weise automatisierte personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der
Vereinsverwaltung, der Organisation von Veranstaltungen und Festlichkeiten,
sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Daten-
schutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,
Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit
personenbezogenen Daten innerhalb des Vereines zu gewährleisten, gibt
sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern,
Teilnehmern an Veranstaltungen und Festlichkeiten sowohl automatisiert
In EDV Anlagen als auch nicht automatisiert z.B. in Form von ausgedruckten
Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet genutzt. In allen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutz-
gesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die
personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:
Name, Vorname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
Geburtsdatum, Datum des Vereinseintritts, Bankverbindung, ggf.
die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefon-
Nummer und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts-
und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
Veranstaltungen und Festlichkeiten werden ggf. personen-
bezogene Daten der Mitglieder und Teilnehmer erfasst und
verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nicht.
§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
werden personenbezogene Daten in Internetauftritten
veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer und Helfer an
Veranstaltungen, Festlichkeiten und Versammlungen.
öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt
ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten
Personen.
des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes mit Name, Vorname,
Funktion, im Einzelfall auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem/r Geschäftsführer/in
zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas
Abweichendes regelt.
Der/die Geschäftsführer/in stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungs-
tätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten
nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er/Sie ist für die Beantwortung von
Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen
Organisatoren und Verantwortlichen im Verein, sowie ggf. dem
ADAC Pfalz e.V. insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige
Aufgabenstellung erfordert. Beim Umgang der dabei verwendeten
personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit
zu beachten.
Mitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der
betroffenen Personen vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten,
in die sich die Teilnehmer von Versammlungen, Veranstaltungen
oder Festlichkeiten z.B. zum Nachweis der Anwesenheit eintragen,
gilt nicht als eine solche Herausgabe.
(z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des
Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie
der Mitgliederliste mit Name, Vorname und Anschrift als Ausdruck oder
Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren
Iniziiert, hat vorher eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass
Diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§6 Kommunikation per E-Mail
eigenen E-Mail Account ein( info@oc-deutschesweintor.de ), der im
Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder
deren private E-Mail-Account verwendet werden, sind die E-Mail
Adressen als „bcc“ zu versenden.
§7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten (z.B. Mitglieder des Vorstandes), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
(Verpflichtungserklärung)
§8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel nicht mindestens 10 Personen ständig mit der
automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (§38 BDSG-neu)
§9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
Die Eirichtung und Unterhaltung von Auftritten obliegt dem Vorstand
und erweitertem Vorstand.
Änderungen dürfen ausschließlich durch den/die Betreuer der
Web-Seite und den Administratoren vorgenommen werden.
der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-
Auftritten verantwortlich.
(z.B. Homepage, WhatsApp-Gruppen, Facebook, Twitter) der
ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.
Für den Betrieb eines Internetauftritts liefern u. a. Organisatoren von
Vereinsaktivitäten Beiträge an die Betreuer der Web-Seiten.
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung
von Weisungen kann der Vorstand nach §26 BGB die Genehmigung
für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen.Die Entscheidung des
Vorstandes ist nach § 26 BGB unanfechtbar.
§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und dieser Ordnung
Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung,
-nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß
den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind
geahndet werden.
§11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereines
im August 2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage
des Vereines in Kraft.
Stand 2018